AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der protected-networks.com GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der protected-networks.com GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Kunden werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn protected-networks.com GmbH dies ausdrücklich schriftlich anerkennt. Einbeziehungen der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter durch schlüssiges Handeln sind ausgeschlossen, insbesondere werden durch die Annahme von Lieferungen oder Leistungen sowie die Zahlung AGB des Auftraggebers nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
2. Diese AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmen i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB.
3. Diese AGB werden auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Auftraggeber vereinbart.
4. Irrtümer bezüglich Produktabbildungen und -beschreibungen bleiben vorbehalten.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt
1. Angebote der protected-networks.com GmbH sind freibleibend. Verträge mit Kunden kommen erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die protected-networks.com GmbH oder dadurch zustande, dass die protected-networks.com GmbH den Vertrag ausführt.
2. Alle Verträge werden im Namen und auf Rechnung der protected-networks.com GmbH geschlossen, auch wenn sie durch einen Vertriebspartner oder Distributor geschlossen werden.
3. Die protected-networks.com GmbH kann Bestellungen des Kunden innerhalb von einer Woche nach Absendung der Bestellung annehmen.
4. Die protected-networks.com GmbH behält sich das Recht vor, auch nach Abschluss eines Vertrags die versprochene Lieferung oder Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, soweit die Änderung oder Abweichung handelsüblich oder unwesentlich ist und keine garantierte Beschaffenheit betrifft.
5. Produkt- und Leistungsbeschreibungen (insbesondere Angaben im Whitepaper oder auf der Internetseite der protected-networks.com GmbH) sind keine Garantien im Rechtssinne. Nur schriftlich abgegebene und ausdrücklich als solche bezeichnete Garantien sind wirksam.
6. Ist eine vereinbarte Lieferung oder Leistung nicht verfügbar, so kann die protected-networks.com GmbH sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags lösen, wenn sie den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert und sich verpflichtet, eine von dem Kunden erbrachte Gegenleistung zu erstatten.
7. Kostenangebote und EDV-Lösungsvorschläge der protected-networks.com GmbH bleiben unser geistiges Eigentum. Die wettbewerbswidrige Verwendung ist nicht zulässig. Wir behalten uns vor, den Aufwand für die Erstellung eines EDV-Lösungsvorschlages entsprechend eines dem Kunden im vorab genannten Betrages in Rechnung zu stellen. Im Falle des Nichtzustandekommens des Auftrages sind die o. g. Unterlagen an uns zurückzusenden.
§ 3 Vergütung
1. Für die Vergütung ist der mit dem Kunden jeweils vereinbarte Preis maßgebend. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt die Vergütung als vereinbart, die sich aus der bei Abschluss des Vertrags gültigen Preisliste
der protected-networks.com GmbH ergibt. Preise verstehen sich zuzüglich anfallender Umsatzsteuer.
2. Im Preis nicht enthalten sind die Kosten einer Installation oder Schulung und Kosten, die dem Kunden durch eine von ihm beizustellende Internetanbindung oder durch den Empfang ihm elektronisch übermittelter
Erklärungen, Lieferungen oder Leistungen entstehen. Die Pflege überlassener Software durch die protected-networks.com GmbH und die dafür zu bezahlende Vergütung richten sich nach einem gesondert abzuschließenden Pflegevertrag.
3. Bei vermieteter Software wird gemäß der jeweiligen Preisliste eine einmalige Einrichtungsgebühr mit Rechnungsstellung nach Abschluss des Mietvertrages fällig. Der Mietzins wird, falls sich aus der bei Abschluss
des Vertrages jeweils gültigen Preisliste nichts anderes ergibt, jeweils für sechs Monate im Voraus nach Rechnungsstellung fällig.
4. Von der protected-networks.com GmbH in Rechnung gestellte Beträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der jeweils in Rechnung gestellten Lieferung oder Leistung ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
5. Die protected-networks.com GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden im kaufmännischen Verkehr berechtigt, als Mindestschaden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht der protected-networks.com GmbH, einen weiteren Schaden oder höhere Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund geltend zu machen, bleibt unberührt.
6. Der Kunde kann gegenüber der protected-networks.com GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur auf Ansprüche stützen, die ihm gegen die protected-networks.com GmbH aus dem jeweiligen Vertrag zustehen.
§ 4 Lieferung
1. Die protected-networks.com GmbH überlässt Software nach eigener Wahl
a. durch Übergabe eines Datenträgers, auf dem die geschuldete Software gespeichert ist,
b. durch Bereitstellung der Software zum Download und Mitteilung hierüber an den Kunden oder
c. durch elektronische Übermittlung per E-Mail.
2. Im Falle der Übergabe eines Datenträgers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Datenträger das Lager zum Zweck der
Versendung an den Kunden verlassen hat.
3. Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen sind Angaben der protected-networks.com GmbH zu Liefer- oder Leistungszeiten unverbindlich.
4. Falls die protected-networks.com GmbH durch Arbeitskämpfe, behördliches Eingreifen, Nichtbelieferung durch Zulieferer, Krankheit von Mitarbeitern, höhere Gewalt oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse unverschuldet daran gehindert ist, die geschuldete Lieferung oder Leistung zu erbringen, so verlängern sich Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und einen angemessenen Zeitraum zum Wiederanlaufen nach Beendigung der Behinderung. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die protected-networks.com GmbH auf Informationen oder eine erforderliche Mitwirkung des Kunden wartet.
§ 5 Nutzungsrechte
1. Sämtliche Rechte an dem Kunden überlassener oder ihm bereitgestellter Software stehen im Verhältnis zu dem Kunden mit Ausnahme der nachfolgenden Einschränkungen ausschließlich der protected-networks.com GmbH zu.
2. Die protected-networks.com GmbH räumt dem Kunden mangels abweichender besonderer Vereinbarungen das nicht-ausschließliche Recht ein, die Software während der vereinbarten Dauer für eigene Zwecke in dem Umfang zu nutzen, der in dem gesondert zu schließenden Lizenzvertrag festgelegt ist.
3. Das Nutzungsrecht gemäß Abs. 2 beginnt erst mit vollständiger Bezahlung der für die Programmüberlassung geschuldeten Vergütung. Die protected-networks.com GmbH verpflichtet sich jedoch unabhängig von einer erfolgten Bezahlung, für die Dauer von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Programmüberlassung darauf zu verzichten, Unterlassungsansprüche gegen eine vertragsgemäße Nutzung geltend zu machen.
§ 6 Mitwirkung und Verantwortlichkeit des Kunden
1. Der Kunde stellt die für den vertragsgemäßen Einsatz der überlassenen Software erforderliche Arbeitsumgebung bereit. Er hat insbesondere nach den Vorgaben der protected-networks.com GmbH Hardware mit einem geeigneten Betriebssystem und eine Internetanbindung auf eigene Kosten vorzuhalten.
2. Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen (z. B. Datensicherung) für den Fall zu treffen, dass die Software ausfällt oder protected-networks.com-Server nicht erreichbar sind.
3. Der Kunde wird sich vor Einsatz der Software stets vergewissern, dass auch bei seinem jeweiligen Kommunikationspartner die nach den Vorgaben der protected-networks.com GmbH und der Produkt- und Leistungsbeschreibung (insbesondere in dem Whitepaper) vorgesehene Einsatzumgebung vorhanden ist.
4. Der Kunde wird bei dem Einsatz der Software nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen und wird die protected-networks.com GmbH von sämtlichen gegen die protected-networks.com GmbH gerichteten Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einen rechtswidrigen Einsatz der Software gestützt sind. Die protected-networks.com GmbH ist berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen die in Satz 1 genannten Pflichten die Verbindung zu protected-networks.com-Servern abzuschalten. Weitere Rechte der protected-networks.com GmbH bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde hat ihm im kaufmännischen Verkehr verkaufte Software unter den Voraussetzungen von § 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und der protected-networks.com GmbH bei der Untersuchung erkennbare Sachmängel unverzüglich nach Ablieferung und versteckte Sachmängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat gerügte Sachmängel dabei im Rahmen des ihm Zumutbaren konkret zu beschreiben.
§ 8 Sach- und Rechtsmängel (Kauf)
1. Die protected-networks.com GmbH leistet Gewähr dafür, dass die verkaufte Software frei von Sachmängeln ist und dass der Kunde die Software vertragsgemäß nutzen kann und daran nicht durch Rechte Dritter gehindert wird. Sachmängel, die den vertragsgemäßen Einsatz der Software nur unwesentlich einschränken, begründen keine Haftung.
2. Die protected-networks.com GmbH erbringt die Gewährleistung durch Nacherfüllung, und zwar nach eigener Wahl entweder durch Beseitigung von Mängeln oder durch mangelfreie Neulieferung.
3. Die protected-networks.com GmbH kann Mängel auch dadurch beseitigen, dass die protected-networks.com GmbH dem Kunden Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen eines Mangels ohne nachteilige Beeinträchtigung der geschuldeten Funktionalität zu vermeiden. Der Kunde muss ihm im Zuge der Nacherfüllung überlassene neue Programm- oder Datenbestände auch dann übernehmen, wenn dies zu einem ihm zumutbaren Anpassungs- oder Umstellungsaufwand führt.
4. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Mängeln kann der Kunde nur unter den gesetzlichen
Voraussetzungen und nur insoweit verlangen, als eine Haftung nach § 9 begründet ist. Andere Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
5. Hat der Kunde die ihm überlassene Software verändert, haftet die protected-networks.com GmbH für Mängel nur, wenn der Mangel von der Veränderung unabhängig ist.
§ 9 Haftung
1. protected-networks.com GmbH haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn protected-networks.com GmbH diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn protected-networks.com GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. protected-networks.com GmbH haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
2. Soweit protected-networks.com GmbH im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß vorstehender Ziffer für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: 500.000,00 EUR für Sachschäden 250.000,00 EUR für Vermögensschäden.
3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.
4. Eine Haftung besteht nicht für Schäden am gelieferten Produkt oder dritten Komponenten, die im Rahmen der Hard- und Softwarelieferung auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischen Anforderungen oder unzureichende Schutzvorkehrungen des Auftraggebers gegen Datenverlust beruhen.
5. Bei vermieteter Software ist die verschuldensunabhängige Haftung der protected-networks.com GmbH für anfängliche Mängel gemäß § 536 BGB ausgeschlossen.
6. Der Kunde stellt die protected-networks.com GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch einen nicht vertragsgemäßen Einsatz der Software durch den Kunden begründet sind.
§ 10 Verjährung von Ansprüchen des Kunden
1. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Software.
2. Bei Ansprüchen, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der protected-networks.com GmbH, auf die Verletzung einer von der protected-networks.com GmbH abgegebenen Garantie oder auf Arglist gestützt werden, und bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 11 Datenschutz
1. Die protected-networks.com GmbH und der Kunde verpflichten sich, sämtliche datenschutzrechtlichen
Bestimmungen einzuhalten. Die Parteien haben insbesondere alle mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauten Personen gemäß § 5 Satz 2 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Sie haben außerdem im Falle einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen erforderlich sind.
2. Soweit die protected-networks.com GmbH bei der Durchführung eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrags personenbezogene Daten verarbeitet oder nutzt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden im Sinne von § 11
BDSG. Die protected-networks.com GmbH wird dementsprechend personenbezogene Daten nur zur Durchführung des Vertrags und nur im Rahmen von Weisungen des Kunden verarbeiten oder nutzen. Falls die protected-networks.com GmbH der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche
Bestimmungen verstößt, so wird sie den Kunden darauf hinweisen.
3. Die protected-networks.com GmbH ist berechtigt, die Daten des Kunden, die im Rahmen des Vertrages erlangt werden, an ihre Vertriebspartner weiterzugeben.
Diese dürfen ausschließlich für eigene Vertriebszwecke des Vertriebspartners genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Verwendung der Daten ist nicht zulässig.
§ 12 Einschaltung Dritter
Die protected-networks.com GmbH darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden der Hilfe Dritter (Erfüllungsgehilfen) bedienen. Die protected-networks.com GmbH haftet für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB im Rahmen der oben aufgeführten Beschränkungen und Ausschlüsse.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem zwischen der protected-networks.com GmbH und einem Kunden geschlossenen Vertrag ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
protected-networks.com GmbH, Berlin
Mit der neuen Version ist das Verwalten und Überblicken von Berechtigungen systemübergreifenend so einfach wie nie zu vor. Ab sofort sehen Sie Berechtigungen in Active Directory, Fileserver (Microsoft, NetApp, EMC², …), SharePoint, Exchange und VMware vSphere – mit eine einzigen Lösung. Das ermöglicht 8MAN.